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LuxCon - Weapons and Props Regulations

„`html Waffenrichtlinie

Um alle zu schützen, wurden diese Regeln vom Organisationsteam vereinbart. Jeder Gegenstand, von dem angenommen wird, dass er eine Waffe ist, muss dem Waffenkontrollteam vorgelegt werden, das ihn inspiziert und feststellt, ob er zulässig ist, und ihn entsprechend kennzeichnet. Andernfalls werden Sie gebeten, ihn an einen sicheren Ort zurückzugeben. Die Entscheidungen des Waffenkontrollteams sind endgültig und werden streng durchgesetzt, um eine sichere Umgebung für alle Teilnehmer zu gewährleisten.

Die Nichtbeachtung irgendeiner der Waffenregeln kann zu einem oder mehreren der folgenden Konsequenzen führen:
  • Beschlagnahmung der Waffe oder des Gegenstands, ohne Rückgabe;
  • Verlust des Einlasses zur Veranstaltung ohne Rückerstattung;
  • Beteiligung der Polizei; und/oder
  • Andere Maßnahmen, die von LuxCon für angemessen erachtet werden.

DEFINITIONEN

Eine Waffe wird als jeder Gegenstand oder jedes Objekt definiert, das nach dem Strafgesetzbuch oder vom Waffenkontrollteam als Waffe angesehen wird.

Das Waffenkontrollteam ist der Vertreter von LuxCon, der die LuxCon-Waffenrichtlinie umsetzt und durchsetzt – entweder direkt oder durch beauftragtes Personal. Die Entscheidung des Waffenkontrollteams ist endgültig.

Verbotene und/oder illegale Waffe: Eine verbotene Waffe ist eine, die auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt ist. Eine illegale Waffe ist eine, die in Luxemburg nicht besessen, ausgestellt oder verkauft werden darf. Diese verbotenen und/oder illegalen Waffen sind bei LuxCon untersagt und müssen sofort vom Gelände entfernt werden. LuxCon behält sich das Recht vor, die Polizei zu benachrichtigen.

Unzulässige Waffe ist eine nicht verbotene (d.h. legale) Waffe, die vom Waffenkontrollteam überprüft wurde und nicht auf die Veranstaltung gebracht werden darf. Eine legale Waffe kann bei LuxCon dennoch als unzulässig angesehen werden (z.B. ein Metallschwert). Die Waffen müssen im Waffenkontrollbereich gelagert oder sofort von der Veranstaltung entfernt werden. Einige von Ausstellern verkaufte Waffen sind unzulässig und unterliegen den im Abschnitt „Sonderumstände“ unten beschriebenen Verfahren.

Zugelassene Waffe ist eine Waffe, die vom Waffenkontrollteam überprüft wurde und auf die Veranstaltung gebracht werden darf. Ein kleines Identifikationsetikett wird an der Waffe angebracht, um sie als zugelassen zu kennzeichnen.

Waffenkontrolle ist der Bereich oder die Bereiche bei LuxCon, in denen alle Gegenstände, die als Waffen angesehen werden könnten, von LuxCon überprüft und als entweder verboten, unzulässig oder zugelassen eingestuft werden.

Beispiele für verbotene und/oder illegale Waffen

Wenn es außerhalb der Veranstaltung illegal ist, ist es auch innerhalb der Veranstaltung illegal – und daher bei LuxCon verboten. Beispiele sind (aber nicht beschränkt auf):

  • Schusswaffen jeglicher Art;
  • Bali-Song („Schmetterlingsmesser“) oder Klappmesser/Drop Blade-Messer;
  • Schlagringe oder Messer/Klingen, die an Schlagringen befestigt sind;
  • Stachelarmbänder;
  • Morgensterne oder Streitkolben;
  • Versteckte Messer oder Klingen in normalerweise harmlosen Gegenständen, die weniger als 30 cm lang sind;
  • Handarmbrüste;
  • Nunchakus, Tonfas, Shurikens oder ähnlich verbotene Kampfsportwaffen (Schaumstoff-Repliken dieser Gegenstände sind zulässig); und,
  • Strafverfolgungsgegenstände wie Schlagstöcke, Tasers oder Pfefferspray.
  • Pfeile, Bolzen und andere Geschosse, die in Bögen, Armbrüsten oder Schleudern verwendet werden, sind unzulässig.

Klicken Sie auf die untenstehenden Links, um Informationen Luxemburgs zu verbotenen Waffen zu überprüfen: https://police.public.lu/en/legislation/armes-prohibees.html

Beispiele für unzulässige Waffen

Die folgende Liste enthält einige Beispiele für unzulässige Waffen. LuxCon behält sich das Recht vor, die Zulässigkeit eines beliebigen Gegenstands oder einer Waffe zu bestimmen.

Projektilwaffen

  • Airsoft-Pistolen, -Gewehre oder andere ähnliche funktionsfähige Geräte, die über den gesetzlichen Energiemesswerten liegen;
  • Steinschloss- oder Vorderladerwaffen oder ähnliche Geräte (die nach dem Gesetz nicht als „Schusswaffen“ gelten);
  • Außer Betrieb genommene Schusswaffen jeglicher Art;
  • Nahe Nachbildungen sind erlaubt, sofern sie aus akzeptablen Materialien bestehen und nicht wie eine echte Waffe feuern können (z.B. eine Muskete, die nicht über die richtige Schusskammer verfügt, oder eine Pistole, die keinen gebohrten Lauf hat);
  • Jedes Requisit, jeder Gegenstand oder jede Waffe, die in der Lage ist, ein Geschoss oder eine Pulverladung irgendeiner Art abzufeuern;
  • Alle anderen Projektilwaffen müssen jederzeit Sicherheitskappen auf dem Veranstaltungsgelände tragen, können jedoch für Fotografie- oder Wettbewerbszwecke entfernt werden, sofern sie beim Bewegen auf dem Veranstaltungsgelände wieder angebracht werden;
  • Nerf-Guns und andere Schaumstoff-Dart-Pistolen sind zulässig, dürfen jedoch zu keinem Zeitpunkt mit Schaumstoffpfeilen geladen sein;
  • Bögen, Armbrüste und Schleudern sind zulässig, jedoch nur, wenn sie entseilt oder mit leichtem Seil, Garn oder einem ähnlichen Material bespannt sind und kein Projektil abfeuern können; und,
  • Pfeile, Bolzen und andere Geschosse, die in Bögen, Armbrüsten oder Schleudern verwendet werden, sind unzulässig.

Säbel, Klingen, Messer und andere Nahkampfwaffen

  • Hartplastik-Nachbildungen von Waffen aus Polypropylen oder ähnlichen Materialien;
  • Stockschwerter, Regenschirmschwerter oder ähnliche Gegenstände;
  • Metallschwerter, Metallmesser und andere aktive Kampfsportwaffen;
  • Metallwaffen, die auf der Veranstaltung erworben wurden, unterliegen den Richtlinien im Abschnitt Sonderumstände unten;
  • Metallketten oder ähnliche Gegenstände;
  • Kostümschwerter sind zulässig, wenn sie so gesichert sind, dass sie nicht gezogen werden können; und,
  • Stumpfe Waffen (aus Holz, Hartplastik oder Metall) wie Baseballschläger, Cricketschläger und Hockeyschläger.
  • Butterfly-Trainer

Schilde und Rüstungen

  • Holz-, Kunststoff- und Metallschilde sind unzulässig, wenn sie enthalten: scharfe Medaillenkanten; Metall-, Holz- oder Hartplastikspitzen oder andere hervorstehende Elemente; und/oder jedes andere Merkmal, das als unzulässig erachtet wird.
  • Rüstungen sind unzulässig, wenn sie enthalten: scharfe Medaillenkanten; Metall-, Holz- oder Hartplastikspitzen oder andere hervorstehende Elemente; und/oder jedes andere Merkmal, das als unzulässig erachtet wird.

Lichtschwerter

Lichtschwerter sind zulässig, sofern ihre Klinge/Birne nicht aus Glas besteht.

Geräte mit Rädern, Ketten oder Sprungfunktionen

  • Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe, Einräder, Fahrräder, Hoverboards, Scooter und ähnliche Geräte.
  • Pogo-Sticks, Sprungstiefel, Springschuhe, Känguru-Schuhe und ähnliche Geräte.

Beschränkungen hinsichtlich Gewicht, Form und Material von Requisiten

  • Alle Gegenstände mit scharfen Spitzen, scharfen Kanten, übermäßigem Gewicht oder anderen Eigenschaften, die von LuxCon als gefährlich für andere eingestuft werden.
  • Es gibt keine festgelegte Gewichtsgrenze für Gegenstände, aber LuxCon behält sich das Recht vor, schwere Gegenstände fallweise zu verbieten.

Laser

  • LuxCon verbietet alle Laserpointer auf der Veranstaltung. Wenn eine Requisite oder Waffe einen Laserpointer enthält, muss dieser funktionsunfähig gemacht werden (z.B. müssen die Batterien entfernt werden).

VERFAHREN

  • LuxCon behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass jeder Gegenstand, der die Veranstaltung betritt oder der sich irgendwo innerhalb der Veranstaltung befindet, jederzeit zur Überprüfung durch das Personal von LuxCon bereitgestellt wird, um die Zulässigkeit des Gegenstands zu bestimmen. Die Nichtbefolgung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung führen.
  • Jeder Gegenstand, von dem LuxCon annimmt, dass er eine Waffe sein könnte, muss sofort dem Waffenkontrollteam zur Überprüfung übergeben werden (oder auf dem Veranstaltungsgelände vom Waffenkontrollteam untersucht werden, falls dieses unterwegs ist). Waffen, die bereits ein Etikett tragen, können erneut zur Waffenkontrolle geschickt werden, um das Etikett zu validieren. Das Personal von LuxCon kann die Waffe zur Waffenkontrolle begleiten.
  • Das Waffenkontrollteam wird die Waffe überprüfen, um ihre Zulässigkeit zu bestimmen.
  • Zugelassene Waffen erhalten ein kleines Identifikationsetikett, das an einer vom Waffenkontrollteam festgelegten Stelle an der Waffe angebracht wird. Das Etikett muss während der gesamten Veranstaltung an der Waffe verbleiben. Manipulation, Veränderung oder Entfernung des Etiketts während der Veranstaltung kann dazu führen, dass die Waffe als unzulässig eingestuft wird und/oder die betreffende Person von der Veranstaltung entfernt wird.
  • Unzulässige Waffen müssen sofort von der Veranstaltung entfernt werden.
  • Verbotene Waffen müssen sofort von der Veranstaltung entfernt werden. LuxCon behält sich das Recht vor, die Polizei zu benachrichtigen.
  • Illegale Waffen können bei Sichtung der Polizei gemeldet werden.
  • Jegliches unangemessenes Verhalten mit einer Waffe, das die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährdet, wird nicht toleriert. Dies umfasst Unfug, Schein-Kämpfe oder andere von LuxCon als unangemessen erachtete Aktivitäten.
  • Beachten Sie den untenstehenden Abschnitt „Sonderumstände“ für die Verfahren in Bezug auf unzulässige Waffen, die auf der Veranstaltung ausgestellt, zum Verkauf angeboten oder gekauft werden.
  • Die Missachtung dieser Anforderungen kann dazu führen, dass die Waffe ohne Rückgabe beschlagnahmt wird.

Sonderumstände

Unzulässige Waffen, die von Ausstellern gekauft wurden

Unzulässige Waffen, die von Ausstellern ausgestellt und/oder verkauft werden, müssen sicher an der Ausstellungsfläche befestigt werden, sofern sie für die Teilnehmer erreichbar sind (d.h. die Teilnehmer dürfen die Waffen nicht aufnehmen können). Im Rahmen des normalen Einkaufsverhaltens ist es den Teilnehmern gestattet, unzulässige Waffen zu handhaben – sie müssen jedoch unter der direkten Aufsicht des Ausstellers bleiben.

Der Verkauf einer unzulässigen Waffe an Personen unter 18 Jahren ist strengstens untersagt.

Aussteller dürfen Waffen oder andere Gegenstände nur ausstellen (einschließlich Unter-Theken-Auslagen und Gegenstände, die außer Sichtweite gelagert werden) oder verkaufen, wenn diese gemäß allen anwendbaren provinziellen und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften verkauft werden dürfen (d.h. sie sind nicht verboten) und nur an Personen, die gesetzlich berechtigt sind, die Waffe oder den Gegenstand zu erwerben und/oder zu besitzen.

Das Ausstellen oder der Verkauf von verbotenen (illegalen) Waffen oder Gegenständen kann dazu führen, dass ein Aussteller von der Veranstaltung entfernt wird und/oder weitere von LuxCon als angemessen erachtete Maßnahmen ergriffen werden.

Vorführungen

Aus Sicherheitsgründen dürfen Aussteller keine Vorführungen von unzulässigen Waffen oder anderen Gegenständen in den Gängen oder ähnlichen Bereichen durchführen. Solche Vorführungen müssen hinter der Theke, einem Tisch oder innerhalb des zugewiesenen Standbereichs erfolgen und unter der Aufsicht des Ausstellers stattfinden.

Nach dem Verkauf

Sobald eine Waffe verkauft wurde, muss sie sicher in dickes Papier oder Pappe verpackt werden und darf während der Veranstaltung nicht aus dieser Verpackung entnommen werden. Aussteller müssen die Käufer von Waffen daran erinnern, dass, wenn sie beim Öffnen der Verpackung auf dem Veranstaltungsgelände erwischt werden, die betreffende Waffe beschlagnahmt wird. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, die Teilnehmer über die Anforderung zu informieren, ihre erworbenen Waffen während der Veranstaltung sicher verpackt zu halten.

Zugelassene Waffen, die von Ausstellern gekauft wurden

Der Aussteller muss den Teilnehmer, der die Waffe kauft, darüber informieren, die besagte Waffe oder den Gegenstand zur Waffenkontrolle am Eingang zu bringen und als zugelassene Waffe kennzeichnen zu lassen. Aussteller sind verpflichtet, den Teilnehmern zu erklären, dass, wenn die Waffe nicht etikettiert ist, sie beschlagnahmt werden kann.

Wenn ein Aussteller gefälschte Kämpfe arrangieren möchte, um seine LARP-Waffen während der Veranstaltungszeiten auf dem Veranstaltungsgelände vorzuführen, muss er zuvor die Genehmigung von LuxCon einholen. Solche Anfragen sollten an info@sffs.lu gerichtet werden.

Aussteller wird daran erinnert, dass alle Teilnehmer an gefälschten Kämpfen den Veranstaltungsort, LuxCon oder das Eigentum anderer Aussteller nicht beschädigen dürfen und äußerst vorsichtig sein müssen, um Unbeteiligte nicht zu gefährden oder zu verletzen.

Kostüm-Maskerade

Wenn Teilnehmer die Verwendung einer Waffe in ihrem Maskerade-Auftritt einbeziehen möchten, müssen sie vor Ablauf der Anmeldefrist die Genehmigung des LuxCon-Cosplay-Teams einholen. Das LuxCon-Cosplay-Team kann bei der Genehmigung einer Waffe das Waffenkontrollteam konsultieren. Die Genehmigung erfolgt von Fall zu Fall und liegt stets im alleinigen Ermessen von LuxCon.

Autogrammstunde

Teilnehmer, die eine unzulässige Waffe von einem Gast signieren lassen möchten, müssen sich sofort bei Eintritt in die Veranstaltung beim Waffenkontrollteam melden. Die unzulässige Waffe wird von LuxCon zum und vom Autogrammbereich begleitet. Nach der Signierung muss die Waffe sofort die Veranstaltung verlassen.

Kontaktaufnahme mit LuxCon bezüglich der Waffenrichtlinie

Wenn Sie Fragen zur Waffenrichtlinie haben, kontaktieren Sie bitte LuxCon vor der Veranstaltung unter info@sffs.lu

Für Fragen bezüglich Waffen, welche Waffen in Luxemburg verkauft werden dürfen und was eine ordnungsgemäße Verpackung ausmacht, wenden Sie sich bitte an das Waffenkontrollteam über die oben angegebenen Kontaktdaten.

Obwohl das Waffenkontrollteam vor der Veranstaltung Ratschläge dazu geben kann, welche Waffen geeignet sind, behält sich LuxCon das Recht vor, die Zulässigkeit jeder Waffe zum Zeitpunkt der Veranstaltung zu bestimmen, unabhängig von zuvor gegebenen Informationen.

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