Um alle zu schützen, wurden diese Regeln vom Organisationsteam vereinbart. Jeder Gegenstand, von dem angenommen wird, dass er eine Waffe ist, muss dem Waffenkontrollteam vorgelegt werden, das ihn inspiziert und feststellt, ob er zulässig ist, und ihn entsprechend kennzeichnet. Andernfalls werden Sie gebeten, ihn an einen sicheren Ort zurückzugeben. Die Entscheidungen des Waffenkontrollteams sind endgültig und werden streng durchgesetzt, um eine sichere Umgebung für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Nichtbeachtung irgendeiner der Waffenregeln kann zu einem oder mehreren der folgenden Konsequenzen führen:Eine Waffe wird als jeder Gegenstand oder jedes Objekt definiert, das nach dem Strafgesetzbuch oder vom Waffenkontrollteam als Waffe angesehen wird.
Das Waffenkontrollteam ist der Vertreter von LuxCon, der die LuxCon-Waffenrichtlinie umsetzt und durchsetzt – entweder direkt oder durch beauftragtes Personal. Die Entscheidung des Waffenkontrollteams ist endgültig.
Verbotene und/oder illegale Waffe: Eine verbotene Waffe ist eine, die auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt ist. Eine illegale Waffe ist eine, die in Luxemburg nicht besessen, ausgestellt oder verkauft werden darf. Diese verbotenen und/oder illegalen Waffen sind bei LuxCon untersagt und müssen sofort vom Gelände entfernt werden. LuxCon behält sich das Recht vor, die Polizei zu benachrichtigen.
Unzulässige Waffe ist eine nicht verbotene (d.h. legale) Waffe, die vom Waffenkontrollteam überprüft wurde und nicht auf die Veranstaltung gebracht werden darf. Eine legale Waffe kann bei LuxCon dennoch als unzulässig angesehen werden (z.B. ein Metallschwert). Die Waffen müssen im Waffenkontrollbereich gelagert oder sofort von der Veranstaltung entfernt werden. Einige von Ausstellern verkaufte Waffen sind unzulässig und unterliegen den im Abschnitt „Sonderumstände“ unten beschriebenen Verfahren.
Zugelassene Waffe ist eine Waffe, die vom Waffenkontrollteam überprüft wurde und auf die Veranstaltung gebracht werden darf. Ein kleines Identifikationsetikett wird an der Waffe angebracht, um sie als zugelassen zu kennzeichnen.
Waffenkontrolle ist der Bereich oder die Bereiche bei LuxCon, in denen alle Gegenstände, die als Waffen angesehen werden könnten, von LuxCon überprüft und als entweder verboten, unzulässig oder zugelassen eingestuft werden.
Wenn es außerhalb der Veranstaltung illegal ist, ist es auch innerhalb der Veranstaltung illegal – und daher bei LuxCon verboten. Beispiele sind (aber nicht beschränkt auf):
Klicken Sie auf die untenstehenden Links, um Informationen Luxemburgs zu verbotenen Waffen zu überprüfen: https://police.public.lu/en/legislation/armes-prohibees.html
Die folgende Liste enthält einige Beispiele für unzulässige Waffen. LuxCon behält sich das Recht vor, die Zulässigkeit eines beliebigen Gegenstands oder einer Waffe zu bestimmen.
Lichtschwerter sind zulässig, sofern ihre Klinge/Birne nicht aus Glas besteht.
Unzulässige Waffen, die von Ausstellern ausgestellt und/oder verkauft werden, müssen sicher an der Ausstellungsfläche befestigt werden, sofern sie für die Teilnehmer erreichbar sind (d.h. die Teilnehmer dürfen die Waffen nicht aufnehmen können). Im Rahmen des normalen Einkaufsverhaltens ist es den Teilnehmern gestattet, unzulässige Waffen zu handhaben – sie müssen jedoch unter der direkten Aufsicht des Ausstellers bleiben.
Der Verkauf einer unzulässigen Waffe an Personen unter 18 Jahren ist strengstens untersagt.
Aussteller dürfen Waffen oder andere Gegenstände nur ausstellen (einschließlich Unter-Theken-Auslagen und Gegenstände, die außer Sichtweite gelagert werden) oder verkaufen, wenn diese gemäß allen anwendbaren provinziellen und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften verkauft werden dürfen (d.h. sie sind nicht verboten) und nur an Personen, die gesetzlich berechtigt sind, die Waffe oder den Gegenstand zu erwerben und/oder zu besitzen.
Das Ausstellen oder der Verkauf von verbotenen (illegalen) Waffen oder Gegenständen kann dazu führen, dass ein Aussteller von der Veranstaltung entfernt wird und/oder weitere von LuxCon als angemessen erachtete Maßnahmen ergriffen werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Aussteller keine Vorführungen von unzulässigen Waffen oder anderen Gegenständen in den Gängen oder ähnlichen Bereichen durchführen. Solche Vorführungen müssen hinter der Theke, einem Tisch oder innerhalb des zugewiesenen Standbereichs erfolgen und unter der Aufsicht des Ausstellers stattfinden.
Sobald eine Waffe verkauft wurde, muss sie sicher in dickes Papier oder Pappe verpackt werden und darf während der Veranstaltung nicht aus dieser Verpackung entnommen werden. Aussteller müssen die Käufer von Waffen daran erinnern, dass, wenn sie beim Öffnen der Verpackung auf dem Veranstaltungsgelände erwischt werden, die betreffende Waffe beschlagnahmt wird. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, die Teilnehmer über die Anforderung zu informieren, ihre erworbenen Waffen während der Veranstaltung sicher verpackt zu halten.
Zugelassene Waffen, die von Ausstellern gekauft wurden
Der Aussteller muss den Teilnehmer, der die Waffe kauft, darüber informieren, die besagte Waffe oder den Gegenstand zur Waffenkontrolle am Eingang zu bringen und als zugelassene Waffe kennzeichnen zu lassen. Aussteller sind verpflichtet, den Teilnehmern zu erklären, dass, wenn die Waffe nicht etikettiert ist, sie beschlagnahmt werden kann.
Wenn ein Aussteller gefälschte Kämpfe arrangieren möchte, um seine LARP-Waffen während der Veranstaltungszeiten auf dem Veranstaltungsgelände vorzuführen, muss er zuvor die Genehmigung von LuxCon einholen. Solche Anfragen sollten an info@sffs.lu gerichtet werden.
Aussteller wird daran erinnert, dass alle Teilnehmer an gefälschten Kämpfen den Veranstaltungsort, LuxCon oder das Eigentum anderer Aussteller nicht beschädigen dürfen und äußerst vorsichtig sein müssen, um Unbeteiligte nicht zu gefährden oder zu verletzen.
Wenn Teilnehmer die Verwendung einer Waffe in ihrem Maskerade-Auftritt einbeziehen möchten, müssen sie vor Ablauf der Anmeldefrist die Genehmigung des LuxCon-Cosplay-Teams einholen. Das LuxCon-Cosplay-Team kann bei der Genehmigung einer Waffe das Waffenkontrollteam konsultieren. Die Genehmigung erfolgt von Fall zu Fall und liegt stets im alleinigen Ermessen von LuxCon.
Teilnehmer, die eine unzulässige Waffe von einem Gast signieren lassen möchten, müssen sich sofort bei Eintritt in die Veranstaltung beim Waffenkontrollteam melden. Die unzulässige Waffe wird von LuxCon zum und vom Autogrammbereich begleitet. Nach der Signierung muss die Waffe sofort die Veranstaltung verlassen.
Wenn Sie Fragen zur Waffenrichtlinie haben, kontaktieren Sie bitte LuxCon vor der Veranstaltung unter info@sffs.lu
Für Fragen bezüglich Waffen, welche Waffen in Luxemburg verkauft werden dürfen und was eine ordnungsgemäße Verpackung ausmacht, wenden Sie sich bitte an das Waffenkontrollteam über die oben angegebenen Kontaktdaten.
Obwohl das Waffenkontrollteam vor der Veranstaltung Ratschläge dazu geben kann, welche Waffen geeignet sind, behält sich LuxCon das Recht vor, die Zulässigkeit jeder Waffe zum Zeitpunkt der Veranstaltung zu bestimmen, unabhängig von zuvor gegebenen Informationen.
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