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LuxCon Waffen- und Requisitenbestimmungen

Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, haben sich die Organisatoren auf diese Regeln geeinigt. Jeder Gegenstand, von dem angenommen wird, dass es sich um eine Waffe handelt, sollte dem Waffenkontrollteam vorgelegt werden, das es prüft und entscheidet, ob es zulässig ist, und es entsprechend kennzeichnet. Im anderen Fall werden Sie gebeten, es an einem sicheren Ort zurückzugeben. Die Entscheidungen des Waffenkontrollteams sind endgültig und werden strikt durchgesetzt, um eine sichere Umgebung für alle Teilnehmer zu gewährleisten.

Die Nichtbeachtung einer der Waffenregeln kann zu Folgendem führen:

Beschlagnahme von Waffen oder Gegenständen ohne Gegenleistung;

Verlust des Eintritts zur Show ohne Rückerstattung;

Die Beteiligung der Polizei; und/oder

Andere Maßnahmen, die von LuxCon als angemessen erachtet werden.

 DEFINITIONEN

Eine Waffe ist definiert als jeder Gegenstand oder Gegenstand, der nach dem Strafgesetzbuch, dem Waffenkontrollteam, als Waffe angesehen wird.

Das Weapons Check Team ist der Vertreter von LuxCon, der die LuxCon-Waffenrichtlinie umsetzt und durchsetzt – entweder direkt oder über bestimmte Mitarbeiter. Die Entscheidung des Waffen-Check-Teams ist endgültig.

Verbotene und/oder illegale Waffe: Eine verbotene Waffe ist eine Waffe, die die Konvention aufgrund ihrer Gründe nicht erlaubt. Eine illegale Waffe ist eine Waffe, die in Luxemburg nicht besessen, ausgestellt oder verkauft werden darf. Diese verbotenen und/oder illegalen Waffen sind von der LuxCon verbannt und müssen sofort von der Location entfernt werden. LuxCon behält sich das Recht vor, die Polizei zu benachrichtigen.

Eine unzulässige Waffe ist eine nicht verbotene (d.h. legale) Waffe, die vom Waffenkontrollteam geprüft wurde und nicht in die Konvention eingebracht werden darf. Eine legale Waffe kann auf der LuxCon immer noch als unzulässige Waffe angesehen werden (z.B. ein Metallschwert). Die Waffen müssen bei der Waffenkontrolle aufbewahrt oder sofort von der Convention entfernt werden. Einige Waffen, die von Ausstellern verkauft werden, sind unzulässig und unterliegen den Verfahren im Abschnitt „Besondere Umstände“ weiter unten.

 

 

Zulässige Waffe ist eine Waffe, die vom Waffenkontrollteam geprüft wurde und in die Convention eingebracht werden darf. An der Waffe wird ein kleines Erkennungsetikett angebracht, um sie als zulässig zu kennzeichnen.

Die Waffenkontrolle ist der Bereich oder die Bereiche auf der LuxCon, in denen alle Gegenstände, die als Waffen angesehen werden können, von LuxCon inspiziert und entweder als verboten, unzulässig oder zulässig eingestuft werden.

Beispiele für verbotene und/oder illegale Waffen

Wenn es außerhalb der Convention illegal ist, ist es innerhalb der Convention illegal – und daher von der LuxCon ausgeschlossen. Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Schusswaffen jeglicher Art;
  • Bali-Song („Schmetterlingsmesser“) oder Springmesser/Fallklingen-Messer;
  • Schlagringe oder Messer/Klingen, die an Schlagringen befestigt sind;
  • Armbänder mit Stacheln;
  • Morgensterne oder Dreschflegel;
  • Versteckte Messer oder Klingen in normalerweise harmlosen Gegenständen, die weniger als 30 cm lang sind;
  • Handarmbrüste;
  • Nunchakus, Tonfas, Shuriken oder ähnlich verbotene Kampfsportwaffen (Schaumstoff-Repliken dieser Gegenstände sind zulässig); und
  • Strafverfolgungsgegenstände wie Schlagstöcke, Taser oder Streitkolben.
  • Pfeile, Bolzen und andere Geschosse, die in Bögen, Armbrüsten oder Steinschleudern verwendet werden, sind unzulässig.

Klicken Sie auf die folgenden Links, um die Informationen Luxemburgs über verbotene Waffen einzusehen:

https://police.public.lu/de/legislation/armes-prohibees.html

Beispiele für unzulässige Waffen

Die folgende Liste enthält einige Beispiele für unzulässige Waffen. LuxCon behält sich das Recht vor, über die Zulässigkeit von Gegenständen oder Waffen zu entscheiden.

Projektil-Waffen

  • Softair-Pistolen, Gewehre oder ähnliche Geräte, die funktionstüchtig sind und über den gesetzlichen Energieeffizienzklassen liegen;
  • Steinschloss- oder Vorderladerwaffen oder ähnliche Geräte (die nach dem Gesetz nicht als „Schusswaffen“ gelten);
  • Ausgemusterte Feuerwaffen jeglicher Art;
  • Genaue Nachahmungen sind erlaubt, wenn sie aus akzeptablen Materialien bestehen und solange sie nicht wie eine echte Nachbildung feuern können (z. B. eine Muskete, die nicht über die richtige Schusskammer verfügt, oder eine Pistole, die keinen gebohrten Lauf hat);
  • Requisiten, Gegenstände oder Waffen, die in der Lage sind, Projektil- oder Pulverladungen jeglicher Art abzufeuern;
  • Alle anderen Projektilwaffen müssen auf dem Convention-Gelände jederzeit mit Sicherheitshinweisen versehen sein, sie können jedoch zu Foto- oder Wettbewerbszwecken entfernt werden, wenn sie wieder angebracht werden, wenn sie sich auf dem Convention bewegen.
  • Nerf-Pistolen und andere Schaum-Dart-Pistolen sind zulässig, aber sie dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Schaumstoff-Pfeilen geladen sein;
  • Bögen, Armbrüste und Steinschleudern sind erlaubt, aber nur, wenn sie entspannt oder mit leichter Schnur, Garn oder einem ähnlichen Material bespannt sind und kein Projektil abfeuern können; und
  • Pfeile, Bolzen und andere Geschosse, die in Bögen, Armbrüsten oder Steinschleudern verwendet werden, sind unzulässig.

Schwerter, Klingen, Messer und andere Nahkampfwaffen

  • Nachbildungen von Waffen aus Hartplastik aus Polypropylen oder ähnlichen Gegenständen;
  • Stockschwerter, Regenschirmschwerter oder ähnliche Gegenstände;
  • Metallschwerter, Metallmesser und andere aktive Kampfsportwaffen;
  • Metallwaffen, die auf dem Kongress gekauft werden, unterliegen den Richtlinien im Abschnitt „Besondere Umstände“ weiter unten.
  • Metallketten oder ähnliche Gegenstände;
  • Kostümschwerter sind zulässig, wenn sie so befestigt sind, dass sie nicht gezogen werden können; und
  • Stumpfe Waffen (aus Holz, Hartplastik oder Metall) wie Baseballschläger, Cricketschläger und Hockeyschläger.
  • Schmetterlings-Turnschuhe

Schilde und Rüstungen

  • Holz-, Kunststoff- und Metallschilde sind unzulässig, wenn sie Folgendes enthalten: scharfe Medaillenkanten; Spikes aus Metall, Holz oder Hartplastik oder andere Vorsprünge; und/oder jedes andere Merkmal oder Merkmal, das für unzulässig erklärt wurde.
  • Rüstungen sind unzulässig, wenn sie Folgendes enthalten: scharfe Medaillenkanten; Spikes aus Metall, Holz oder Hartplastik oder andere Vorsprünge; und/oder jedes andere Merkmal oder Merkmal, das für unzulässig erklärt wurde.

Leichte Säbel

Lichtschwerter sind erlaubt, wenn ihre Klinge/Glühbirne nicht aus Glas besteht.

Rad-/Ketten-/Sprunggeräte

  • Skateboards, Rollerblades, Rollschuhe, Einräder, Fahrräder, Hoverboards, Roller und ähnliche Geräte.
  • Pogo-Sticks, Federschuhe, Springschuhe, Känguruschuhe und ähnliche Geräte.

 Gewichts-, Form- und Materialbeschränkungen der Requisite

  • Alle Gegenstände mit scharfen Spitzen, scharfen Kanten, übermäßigem Gewicht oder anderen Merkmalen, die von LuxCon als gefährlich für andere eingestuft werden.
  • Es gibt keine festgelegte Gewichtsbeschränkung für Artikel, aber LuxCon behält sich das Recht vor, schwere Gegenstände von Fall zu Fall zu verbieten.

Laser

  • LuxCon verbietet alle Laserpointer in der Konvention. Wenn eine Requisite oder Waffe einen Laserpointer enthält, muss sie funktionsunfähig gemacht werden (z. B. müssen Batterien entfernt werden).

PROZEDUREN

  • LuxCon behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass jeder Gegenstand, der in die Konvention aufgenommen wird oder der sich irgendwo innerhalb der Konvention befindet, jederzeit zur Prüfung durch LuxCon-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, um die Zulässigkeit der Konvention festzustellen. Bei Nichteinhaltung kann der Ausschluss ohne Rückerstattung von der Veranstaltung erfolgen.
  • Jeder Gegenstand, von dem LuxCon feststellt, dass es sich um eine Waffe handeln könnte, muss sofort zum Waffen-Check-Team gebracht werden, um ihn zu untersuchen (oder auf dem Convention-Boden vom Waffen-Check-Team untersucht zu werden, wenn er während der Veranstaltung im Umlauf ist). Waffen, die bereits eine Markierung haben, können erneut an die Waffenprüfung gesendet werden, um die Markierung zu validieren. LuxCon-Mitarbeiter können die Waffe zur Waffenkontrolle eskortieren.
  • Das Waffenkontrollteam prüft die Waffe auf ihre Zulässigkeit.
  • Zulässige Waffen werden mit einem kleinen Erkennungsschild versehen, das an einer vom Waffenkontrollteam festgelegten Stelle angebracht ist. Das Etikett muss für die Dauer der Convention an der Waffe verbleiben. Die Manipulation, Veränderung oder Entfernung des Etiketts während des Kongresses kann dazu führen, dass die Waffe als unzulässig eingestuft wird und/oder die Person aus dem Kongress ausgeschlossen wird.
  • Unzulässige Waffen sind unverzüglich aus der Konvention zu entfernen.
  • Verbotene Waffen sind unverzüglich aus der Konvention zu entfernen. LuxCon behält sich das Recht vor, die Polizei zu benachrichtigen.
  • Illegale Waffen können der Polizei gemeldet werden, wenn sie gesehen werden.
  • Jegliches unangemessene Verhalten mit einer Waffe, das die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet, wird nicht toleriert. Dazu gehören Pferdespiele, Scheinkämpfe oder andere Aktivitäten, die von LuxCon als unangemessen erachtet werden.
  • Im Abschnitt „Besondere Umstände“ weiter unten finden Sie Informationen zu den Verfahren im Zusammenhang mit unzulässigen Waffen, die auf der Convention ausgestellt, zum Verkauf angeboten und gekauft werden.
  • Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann dazu führen, dass die Waffe ohne Rückgabe beschlagnahmt wird.

Besondere Umstände

Unzulässige Waffen, die von Ausstellern erworben wurden

Unzulässige Waffen, die ausgestellt und/oder von Ausstellern verkauft werden, müssen sicher an der Ausstellungsfläche befestigt werden, wenn sie sich in Reichweite der Besucher befinden (d. h. die Besucher dürfen die Waffen nicht in die Hand nehmen können). Im Rahmen des normalen Einkaufsverhaltens ist es den Besuchern gestattet, mit unzulässigen Waffen zu hantieren, muss aber unter der direkten Aufsicht des Ausstellers bleiben.

Der Verkauf einer unzulässigen Waffe an Personen unter 18 Jahren ist strengstens untersagt.

Aussteller dürfen Waffen oder andere Gegenstände, die nach allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der Provinz und des Bundes verkauft werden dürfen (d. h. sie sind nicht verboten), nur an Personen ausstellen (einschließlich Auslagen unter dem Tresen und außer Sichtweite gelagerte Gegenstände) und nur an Personen verkaufen, die gesetzlich berechtigt sind, die Waffe oder den Gegenstand zu kaufen und/oder zu besitzen.

Das Ausstellen oder der Verkauf von verbotenen (illegalen) Waffen oder Gegenständen kann dazu führen, dass ein Aussteller von der Convention ausgeschlossen wird und/oder andere Maßnahmen ergriffen werden, die von LuxCon als angemessen erachtet werden.

Demonstrationen

Aus Sicherheitsgründen dürfen Aussteller in den Gängen oder ähnlichen Bereichen keine Vorführungen von unzulässigen Waffen oder anderen Gegenständen durchführen. Solche Vorführungen müssen hinter dem Tresen, Tisch oder innerhalb der zugewiesenen Standfläche durchgeführt und vom Aussteller beaufsichtigt werden.

Nach dem Verkauf

Sobald eine Waffe verkauft wurde, muss sie sicher in dickes Papier oder Pappe eingewickelt sein und darf auf dem Kongress nicht aus dieser Verpackung genommen werden. Die Aussteller müssen die Besucher, die Waffen kaufen, daran erinnern, dass die betreffende Waffe beschlagnahmt wird, wenn sie beim Öffnen der Verpackung auf dem Boden der Kongresshalle erwischt werden. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, die Teilnehmer über die Verpflichtung zu informieren, ihre gekauften Waffen während des Messebesuchs sicher verpackt aufzubewahren.

Zulässige Waffen, die von Ausstellern erworben wurden

Der Aussteller hat den Erwerber der Waffe darauf hinzuweisen, dass er die Waffe oder den Gegenstand zur Waffenkontrolle am Eingang mitbringen und als zulässige Waffe kennzeichnen lassen soll. Die Aussteller sind verpflichtet, den Besuchern zu erklären, dass die Waffe beschlagnahmt werden kann, wenn sie nicht gekennzeichnet ist.

Wenn ein Aussteller Mock Battles veranstalten möchte, um seine LARP-Waffen während der Convention-Zeiten irgendwo auf dem Convention-Gelände zu zeigen, muss er zuvor die Genehmigung von LuxCon eingeholt haben. Solche Ersuchen sind an info@sffs.lu zu richten

Die Aussteller werden daran erinnert, dass alle Teilnehmer an Scheinkämpfen die Location, die LuxCon oder sonstiges Eigentum der Aussteller nicht beschädigen dürfen und äußerst vorsichtig sein müssen, um Umstehende nicht zu gefährden oder zu verletzen.

Kostüm Maskerade

Wenn Teilnehmer die Verwendung einer Waffe in ihren Maskerade-Auftritt einbeziehen möchten, müssen sie vor Ablauf der Anmeldefrist die Genehmigung des LuxCon-Cosplay-Teams einholen und erhalten. Das LuxCon-Cosplay-Team kann sich mit dem Waffen-Check-Team beraten, wenn es die Zulassung einer Waffe in Betracht zieht. Die Genehmigung wird von Fall zu Fall und immer nach freiem Ermessen von LuxCon entschieden.

Autogrammstunde

Teilnehmer, die eine unzulässige Waffe von einem Gast unterschreiben lassen möchten, müssen sich beim Betreten der Convention sofort beim Waffenkontroll-Team melden. Die unzulässige Waffe wird von LuxCon zum und vom Autogrammbereich eskortiert. Nach der Unterzeichnung muss die Waffe die Convention sofort verlassen.

Kontaktaufnahme mit LuxCon bezüglich der Waffenrichtlinie

Wenn Sie Fragen zu den Waffenrichtlinien haben, wenden Sie sich bitte vor der Convention an LuxCon unter info@sffs.lu

Bei Fragen zu Waffen, zu den Waffen, die in Luxemburg verkauft werden dürfen und was eine ordnungsgemäße Verpackung ist, wenden Sie sich bitte über die oben angegebenen Kontaktinformationen an das Weapons Check Team.

Während das Waffen-Check-Team vor der Convention Ratschläge geben kann, welche Waffen angemessen sind, behält sich LuxCon das Recht vor, die Zulässigkeit einer Waffe zum Zeitpunkt der Convention zu bestimmen, unabhängig von vorherigen Informationen.