Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, haben sich die Organisatoren auf diese Regeln geeinigt. Jeder Gegenstand, von dem angenommen wird, dass es sich um eine Waffe handelt, sollte dem Waffenkontrollteam vorgelegt werden, das es prüft und entscheidet, ob es zulässig ist, und es entsprechend kennzeichnet. Im anderen Fall werden Sie gebeten, es an einem sicheren Ort zurückzugeben. Die Entscheidungen des Waffenkontrollteams sind endgültig und werden strikt durchgesetzt, um eine sichere Umgebung für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Nichtbeachtung einer der Waffenregeln kann zu Folgendem führen:
Beschlagnahme von Waffen oder Gegenständen ohne Gegenleistung;
Verlust des Eintritts zur Show ohne Rückerstattung;
Die Beteiligung der Polizei; und/oder
Andere Maßnahmen, die von LuxCon als angemessen erachtet werden.
DEFINITIONEN
Eine Waffe ist definiert als jeder Gegenstand oder Gegenstand, der nach dem Strafgesetzbuch, dem Waffenkontrollteam, als Waffe angesehen wird.
Das Weapons Check Team ist der Vertreter von LuxCon, der die LuxCon-Waffenrichtlinie umsetzt und durchsetzt – entweder direkt oder über bestimmte Mitarbeiter. Die Entscheidung des Waffen-Check-Teams ist endgültig.
Verbotene und/oder illegale Waffe: Eine verbotene Waffe ist eine Waffe, die die Konvention aufgrund ihrer Gründe nicht erlaubt. Eine illegale Waffe ist eine Waffe, die in Luxemburg nicht besessen, ausgestellt oder verkauft werden darf. Diese verbotenen und/oder illegalen Waffen sind von der LuxCon verbannt und müssen sofort von der Location entfernt werden. LuxCon behält sich das Recht vor, die Polizei zu benachrichtigen.
Eine unzulässige Waffe ist eine nicht verbotene (d.h. legale) Waffe, die vom Waffenkontrollteam geprüft wurde und nicht in die Konvention eingebracht werden darf. Eine legale Waffe kann auf der LuxCon immer noch als unzulässige Waffe angesehen werden (z.B. ein Metallschwert). Die Waffen müssen bei der Waffenkontrolle aufbewahrt oder sofort von der Convention entfernt werden. Einige Waffen, die von Ausstellern verkauft werden, sind unzulässig und unterliegen den Verfahren im Abschnitt „Besondere Umstände“ weiter unten.
Zulässige Waffe ist eine Waffe, die vom Waffenkontrollteam geprüft wurde und in die Convention eingebracht werden darf. An der Waffe wird ein kleines Erkennungsetikett angebracht, um sie als zulässig zu kennzeichnen.
Die Waffenkontrolle ist der Bereich oder die Bereiche auf der LuxCon, in denen alle Gegenstände, die als Waffen angesehen werden können, von LuxCon inspiziert und entweder als verboten, unzulässig oder zulässig eingestuft werden.
Beispiele für verbotene und/oder illegale Waffen
Wenn es außerhalb der Convention illegal ist, ist es innerhalb der Convention illegal – und daher von der LuxCon ausgeschlossen. Beispiele hierfür sind unter anderem:
Klicken Sie auf die folgenden Links, um die Informationen Luxemburgs über verbotene Waffen einzusehen:
https://police.public.lu/de/legislation/armes-prohibees.html
Beispiele für unzulässige Waffen
Die folgende Liste enthält einige Beispiele für unzulässige Waffen. LuxCon behält sich das Recht vor, über die Zulässigkeit von Gegenständen oder Waffen zu entscheiden.
Projektil-Waffen
Schwerter, Klingen, Messer und andere Nahkampfwaffen
Schilde und Rüstungen
Leichte Säbel
Lichtschwerter sind erlaubt, wenn ihre Klinge/Glühbirne nicht aus Glas besteht.
Rad-/Ketten-/Sprunggeräte
Gewichts-, Form- und Materialbeschränkungen der Requisite
Laser
PROZEDUREN
Besondere Umstände
Unzulässige Waffen, die von Ausstellern erworben wurden
Unzulässige Waffen, die ausgestellt und/oder von Ausstellern verkauft werden, müssen sicher an der Ausstellungsfläche befestigt werden, wenn sie sich in Reichweite der Besucher befinden (d. h. die Besucher dürfen die Waffen nicht in die Hand nehmen können). Im Rahmen des normalen Einkaufsverhaltens ist es den Besuchern gestattet, mit unzulässigen Waffen zu hantieren, muss aber unter der direkten Aufsicht des Ausstellers bleiben.
Der Verkauf einer unzulässigen Waffe an Personen unter 18 Jahren ist strengstens untersagt.
Aussteller dürfen Waffen oder andere Gegenstände, die nach allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der Provinz und des Bundes verkauft werden dürfen (d. h. sie sind nicht verboten), nur an Personen ausstellen (einschließlich Auslagen unter dem Tresen und außer Sichtweite gelagerte Gegenstände) und nur an Personen verkaufen, die gesetzlich berechtigt sind, die Waffe oder den Gegenstand zu kaufen und/oder zu besitzen.
Das Ausstellen oder der Verkauf von verbotenen (illegalen) Waffen oder Gegenständen kann dazu führen, dass ein Aussteller von der Convention ausgeschlossen wird und/oder andere Maßnahmen ergriffen werden, die von LuxCon als angemessen erachtet werden.
Demonstrationen
Aus Sicherheitsgründen dürfen Aussteller in den Gängen oder ähnlichen Bereichen keine Vorführungen von unzulässigen Waffen oder anderen Gegenständen durchführen. Solche Vorführungen müssen hinter dem Tresen, Tisch oder innerhalb der zugewiesenen Standfläche durchgeführt und vom Aussteller beaufsichtigt werden.
Nach dem Verkauf
Sobald eine Waffe verkauft wurde, muss sie sicher in dickes Papier oder Pappe eingewickelt sein und darf auf dem Kongress nicht aus dieser Verpackung genommen werden. Die Aussteller müssen die Besucher, die Waffen kaufen, daran erinnern, dass die betreffende Waffe beschlagnahmt wird, wenn sie beim Öffnen der Verpackung auf dem Boden der Kongresshalle erwischt werden. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, die Teilnehmer über die Verpflichtung zu informieren, ihre gekauften Waffen während des Messebesuchs sicher verpackt aufzubewahren.
Zulässige Waffen, die von Ausstellern erworben wurden
Der Aussteller hat den Erwerber der Waffe darauf hinzuweisen, dass er die Waffe oder den Gegenstand zur Waffenkontrolle am Eingang mitbringen und als zulässige Waffe kennzeichnen lassen soll. Die Aussteller sind verpflichtet, den Besuchern zu erklären, dass die Waffe beschlagnahmt werden kann, wenn sie nicht gekennzeichnet ist.
Wenn ein Aussteller Mock Battles veranstalten möchte, um seine LARP-Waffen während der Convention-Zeiten irgendwo auf dem Convention-Gelände zu zeigen, muss er zuvor die Genehmigung von LuxCon eingeholt haben. Solche Ersuchen sind an info@sffs.lu zu richten
Die Aussteller werden daran erinnert, dass alle Teilnehmer an Scheinkämpfen die Location, die LuxCon oder sonstiges Eigentum der Aussteller nicht beschädigen dürfen und äußerst vorsichtig sein müssen, um Umstehende nicht zu gefährden oder zu verletzen.
Kostüm Maskerade
Wenn Teilnehmer die Verwendung einer Waffe in ihren Maskerade-Auftritt einbeziehen möchten, müssen sie vor Ablauf der Anmeldefrist die Genehmigung des LuxCon-Cosplay-Teams einholen und erhalten. Das LuxCon-Cosplay-Team kann sich mit dem Waffen-Check-Team beraten, wenn es die Zulassung einer Waffe in Betracht zieht. Die Genehmigung wird von Fall zu Fall und immer nach freiem Ermessen von LuxCon entschieden.
Autogrammstunde
Teilnehmer, die eine unzulässige Waffe von einem Gast unterschreiben lassen möchten, müssen sich beim Betreten der Convention sofort beim Waffenkontroll-Team melden. Die unzulässige Waffe wird von LuxCon zum und vom Autogrammbereich eskortiert. Nach der Unterzeichnung muss die Waffe die Convention sofort verlassen.
Kontaktaufnahme mit LuxCon bezüglich der Waffenrichtlinie
Wenn Sie Fragen zu den Waffenrichtlinien haben, wenden Sie sich bitte vor der Convention an LuxCon unter info@sffs.lu
Bei Fragen zu Waffen, zu den Waffen, die in Luxemburg verkauft werden dürfen und was eine ordnungsgemäße Verpackung ist, wenden Sie sich bitte über die oben angegebenen Kontaktinformationen an das Weapons Check Team.
Während das Waffen-Check-Team vor der Convention Ratschläge geben kann, welche Waffen angemessen sind, behält sich LuxCon das Recht vor, die Zulässigkeit einer Waffe zum Zeitpunkt der Convention zu bestimmen, unabhängig von vorherigen Informationen.